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Der NRW-Landesteil unserer Mitgliederzeitschrift „Der Vollzugsdienst“ ist soeben erschienen!

Ein Schwerpunkt der Ausgabe 2/2021 ist – wie könnte es anders sein – die Corona-Pandemie. Einerseits wird über sinnvolle Maßnahmen berichtet, indem die Möglichkeiten des Homeoffice für den Bereich des Vollzuges erörtert werden. Andererseits befassen sich mehrere Artikel mit den Unzulänglichkeiten und der Korruption der Politik, aber auch dem kuriosen Verhalten von Spitzenpolitikern, die dafür auch noch die Unterstützung der Bürger erhoffen.

Zentral ist auch die BSBD-Forderung, den Vollzugsbediensteten beim Impfen Vorrang einzuräumen.

Ein weiterer Bericht befasst sich mit den rechtlichen Möglichkeiten, Vermögen abschöpfen zu können, weil es durch Straftaten erworben wurde. Die seit 2017 modifizierte Rechtslage ermöglicht einen schnelleren und unkomplizierteren Zugriff auf Vermögenswerte. Für den Vollzug hat das neue Recht erhebliche Bedeutung, weil Wiedereingliederungsbemühungen erst dann erfolgreich sein können, wenn ein wirtschaftlicher Anreiz für ein künftig straffreies Leben besteht.

Informativ ist auch der Bericht über den Umgang des WDR mit der medialen Aufbereitung des Todes von Amad A. in der JVA Kleve. Vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landestages mussten sich die WDR-Journalisten jetzt von Zeugen und ihren eigenen Gutachtern anhören, wie manipulativ sie in diesem Fall vorgegangen waren. Eine Sternstunde des Journalismus war das nicht. Befremdlich wirkt eher, dass für solch ein Machwerk das Geld der Gebührenzahler verschwendet wurde.

Im Einzelnen werden folgende Themen behandelt:

  • Was ist nur in unsere Politiker gefahren? – Konfusion, wohin man schaut!
  • Vollzugsbedienstete beim Impfen vorziehen!
  • Homeoffice im Vollzug: Risiko oder eher Chance für die Kolleginnen und Kopllegen?
  • Strafvollzug ist ein unterschätzter Risikobereich – Mit Geschwinidgkeit und den richtigen Prioritäten raus aus der Pandemie
  • Vermögensabschöpfung: Rechtliche Möglichkeit, gefährliche Kriminalitätsformen zurückzudrängen!
  • Joachim Reinemann neuer Leiter des Fachbereichs Pädagogik
  • Bundesverfassungsgericht: Rückwirkende Vermögensabschöpfung ist verfassungskonform

Die Redaktion wünscht allen Leserinnen und Lesern eine unterhaltsame, informative und hoffentlich erkenntnisreiche Lektüre. Nachdem wir uns gegenwärtig in der dritten Welle der Pandemie befinden, wird von uns nochmals Disziplin gefordert. Mit der Einbeziehung der Hausarztpraxen in die Impfstrategie kommt endlich Tempo in die Immunisierung. Vielleicht schafft es die Politik doch noch, ihre Zusagen einzuhalten. In diesem Fall dürfen wir hoffen, dass sich unsere Lebensumstände in einigen Monaten wieder normalisieren werden.