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Stellenzulage Ruhegehaltsfähig

Landtag NRWLandtag NRWGroßer Erfolg für den BSBD-NRW! Die Ruhegehaltsfähigkeit der "Strafvollzugszulage" wird wieder hergestellt

Erinnern wir uns:

Die Zahlung der sog. "Gitterzulage" (Stellenzulage Nr.12 – Anlg. 1 BBesG) für Ruhestandsbeamte wurde zum 1.1.1999 durch die damalige schwarz/gelbe Bundesregierung eingestellt. Für alle aktiven Beamtinnen und Beamten wurde seinerzeit eine Übergangsregelung geschaffen. So wurde für die Besoldungsgruppen A 1 bis A 9 die Ruhegehaltsfähigkeit der Strafvollzugszulage ab dem 01.01.2011 und für alle anderen Besoldungsgruppen bereits ab dem 01.01.2008 ersatzlos gestrichen.

Die jetzige rot/grüne Landesregierung hat am 15.05.2013 einen Entschließungsantrag verabschiedet, in dem festgeschrieben worden ist, dass die Zahlung der Strafvollzugszulage an die Kolleginnen und Kollegen, die sich im Ruhestand befinden oder aber in Zukunft in den Ruhestand treten werden, wieder aufgenommen wird. Im Wortlaut des Entschließungsantrages heißt es: "Unsere Zusagen zur Ruhegehaltsfähigkeit von Feuerwehr-, Polizei- und Justizvollzugszulage gelten ab dem Zeitpunkt, zu dem sie getroffen wurden, und werden (in Ausübung der durch die Föderalismusreform übertragenen Kompetenzen) im Rahmen der Neuordnung des Dienstrechts umgesetzt."

Diese Aussage wird im politischen Raum so gewertet, dass die Zahlung rückwirkend ab dem Zeitpunkt erfolgt, zu dem diese eingestellt wurde. Dieses würde bedeuten, dass ab dem 01.01.2011 für den einfachen und mittleren Dienst bis BesGr. A 9 und für die anderen Besoldungsgruppen ab 1.01.2008 eine Nachzahlung erfolgen wird.

"Mit dieser Regelung wird der Forderung des BSBD entsprochen. Es zeigt sich einmal mehr", so BSBD-Chef Peter Brock, "dass Hartnäckigkeit und vernünftig vorgetragene Argumente durchaus auch Früchte tragen können. Hier sind Entscheidungen einer Vorgängerregierung auf der Bundesebene, die sozial ungerecht und zudem nicht zu rechtfertigen waren, im Sinne der Kolleginnen und Kollegen des Strafvollzuges revidiert worden. Jetzt bleibt nur abzuwarten, wann die Dienstrechtsreform dann in Kraft gesetzt wird."

Der Landesvorsitzende des BSBD-NRW begrüßte darüber hinaus die Entscheidung der Landesregierung, im Rahmen der Dienstrechtsreform das sogenannte "Weihnachtsgeld" in die monatlichen Grundbezüge einzurechnen (Anm.: so, wie das bereits bei den Abgeordneten des Landtages der Fall ist), als einen weiteren Schritt in die richtige Richtung. Peter Brock weiter: "Wenn es dann noch Bereitschaft im politischen Raum gäbe, den Beamtinnen und Beamten das gleiche "Weihnachtsgeld" zu zahlen, wie es im Tarifbereich bereits gezahlt wird und zudem die "Strafvollzugszulage" auf Höhe der "Polizeizulage" angepasst würde, wäre das ein echtes und nicht zu übersehendes Signal in Richtung aller Kolleginnen und Kollegen. Auch wenn es im Augenblick noch ein wenig utopisch erscheinen mag, wir werden auch für die Realisierung dieses nur zu berechtigten Anliegens mit all unseren Kräften eintreten."