Verwendung von Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Drucken

Ulrich Biermann: „Wir bestehen auf zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamten- und auch auf den Versorgungsbereich.“

Einkommensrunde 2021: Sonderopfer zu Lasten von Versorgungsempfängern geplant?

Mit einer erstaunlichen Pressemitteilung wartet heute der DBB NRW auf. Er informiert darüber, dass die NRW-Landesregierung plane, den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Bundesländer nicht zeit- und wirkungsgleich auf den Beamten- und Versorgungsbereich zu übertragen.

Die Versorgungsempfänger sollen offenbar den als Corona-Sonderzahlung deklarierten Einmalbetrag von 1.300 Euro nicht erhalten. Man mag es gar nicht glauben, dass eine Landesregierung angesichts einer auf über 5 Prozent angewachsenen Inflation eine solche Idee ernsthaft in Erwägung zieht.

Der Einmalzahlung einen griffigen Namen zu geben, kann nicht als Begründung herangezogen werden, sie den Pensionären vorzuenthalten. Allen Beteiligten an den Verhandlungen war klar, dass die Einmalzahlung vorrangig dem Zweck dienen sollte, die Kostensteigerungen der „Leermonate“ des kommenden Jahres, für die keine prozentuale Anpassung der Gehälter vereinbart wurde, auszugleichen und zu kompensieren.

Die Corona-Sonderzahlung ist aus guten Gründen nicht an Bedingungen gebunden

Wäre die Einmalzahlung ausschließlich zum Ausgleich coronabedingter Erschwernisse gedacht gewesen, hätte man Kriterien für deren Auszahlung festlegen müssen. Immerhin sind die Belastungen, die speziell die Corona-Pandemie verursacht hat, doch sehr ungleich verteilt. In vielen Fällen, in denen beispielsweise Homeoffice praktiziert wurde, sind die zusätzlich auf Corona basierenden Erschwernisse kaum zu identifizieren. Immerhin wurden in diesen Fällen auch noch Fahrtkosten eingespart.

Wegen der sehr unterschiedlichen Beschäftigtengruppen war es von den Tarifvertragsparteien sehr schlau, die Sonderzahlung nicht von bestimmten Belastungen abhängig zu machen, zumal die Sonderzahlung auch der Kompensation für die Monate ohne prozentuale Gehaltsanpassung dienen sollte. Jetzt aber auf die Idee zu kommen, den Versorgungsempfängern diese Zahlung vorenthalten zu wollen, ist an Böswilligkeit kaum zu überbieten. Schließlich müssen auch Ruheständler mit dem Kaufkraftverlust klarkommen und die überproportional steigenden Energie- und Versicherungskosten finanzieren.

Will Landesregierung den Widerstand der Kolleginnen und Kollegen testen?

Vielleicht plant die Landesregierung zunächst einmal, einen Versuchsballon steigen zulassen, um zu sehen, wie groß der Widerstand der Betroffenen ist, wenn man bestimmten Personengruppen bestimmte Leistungen vorenthält? Ist diese Vermutung richtig, dann ist das Institut der Einmalzahlungen für alle Zukunft verbrannt. Welche Gewerkschaft würde sich auf so etwas einlassen, die ausgehandelten Vereinbarungen für Beamte und Versorgungsempfänger einseitig von der jeweiligen Regierung nach Gutsherrenart auslegen zu lassen.

Der schwarz-gelben Landesregierung sollte bewusst sein, dass sie eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen trifft. Wer die berechtigten Interessen des öffentlichen Dienstes in dieser Weise mit Füßen tritt, der sollte auch die politischen Konsequenzen bedenken. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat sich noch keinen Amtsbonus erarbeitet. Bis zur Landtagswahl im kommenden Mai ist es nicht mehr lang hin. Es darf vermutet werden, dass er auf jede Stimme angewiesen sein wird, wenn er das Amt noch länger ausüben will.

Die CDU spielt mit dem Feuer, wenn sie Pensionären Sonderopfer abverlangt

Und die Zahlen der Demoskopen lassen erahnen, dass der Wahlausgang knapp werden könnte. Wer von seinen Beamten zu Recht Loyalität verlangt und erwartet, der sollte deren berechtigte Interessen nicht geringschätzen, sondern die horrenden finanziellen Belastungen gerade des Mittelstandes zumindest teilweise ausgleichen. Dies sollte angesichts des für NRW günstigen Tarifabschlusses eine Selbstverständlichkeit sein.

Die Stimmung im öffentlichen Dienst ist bereits überaus angespannt. Jetzt noch einzelnen Personengruppen Sonderopfer aufzubürden, hieße, die Situation weiter zu eskalieren. Den Versorgungsempfängern allen Ernstes ab dem 1. Dezember 2022 lediglich 2,8 Prozent Einkommensanpassung zuzubilligen wäre ein Skandal.

„Absicht der Landesregierung ist eine Pervertierung der Fürsorgepflicht!“

BSBD NRW-Chef Ulrich Biermann stellte in Düsseldorf klar: „Wer angesichts eines für die Kolleginnen und Kollegen durchwachsenen Tarifabschlusses jetzt noch über Sonderopfer für bestimmte Gruppen nachdenkt, der pervertiert die ihm obliegende Fürsorgepflicht. Ein solches Vorhaben würde die Betroffenen doch stark zweifeln lassen, ob ihre Interessen bei der schwarz-gelben Landesregierung noch gut aufgehoben sind.“ Der Gewerkschafter äußerte zudem große Skepsis, ob Einmalzahlungen künftig für die Gewerkschaftsseite noch akzeptabel seien, wenn die reale Gefahr bestünde, dass Personengruppen nahezu willkürlich hiervon ausgenommen werden könnten. „Die CDU-geführte Landesregierung muss wissen, was sie tut, dann aber auch mit den Konsequenzen leben. Mit einer solchen Maßnahme wird viel ‚Vertrauensporzellan‘ zerschlagen, das so schnell nicht zu kitten sein wird“, kritisierte Biermann die politischen Absichten der Landesregierung und kündigte erbitterten Widerstand an.

Friedhelm Sanker