OVG Münster bestätigt Verfassungswidrigkeit der NRW-Frauenförderung
Die Dienstrechtsreform der rot-grünen Landesregierung, die jahrelang nur dazu diente, strukturelle Verbesserungen für Kolleginnen und Kollegen zu blockieren, verliert jetzt auch jenen Baustein, auf den die Regierung so mächtig stolz war. Mit § 19 Abs. 6 LBG NRW wurde die Förderung von Frauen auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt.