Juristische Klatsche fĂĽr die Landesregierung?
Im Rahmen der Dienstrechtsreform hat die rot-grüne Landesregierung auch die Förderung von Frauen auf eine neue Grundlage gestellt. Bereits in der Anhörung zu diesem Gesetzesverfahren hatte der DBB rechtliche Bedenken gegen die beabsichtigte Problemlösung vorgetragen. Heute hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Verfassungswidrigkeit dieser Neuregelung festgestellt, weil es dem Land an der erforderlichen Gesetzgebungskompetenz mangele.