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Müssen deutsche Arbeitnehmer den Gürtel enger schnallen, weil uns die Europäische Union so wert und teuer ist?

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sieht „Sozialtourismus“ jetzt deutlich kritischer als noch vor Jahren.

Die deutsche Politik und die deutschen Unternehmen werden nicht müde, die Vorteile der Europäischen Union (EU) in den buntesten Farben zu malen. Unternehmen haben ja auch prächtig profitiert von einem einheitlichen Wirtschaftsraum ohne behindernde Zollschranken. Die Freizügigkeit innerhalb Europas sorgte zudem dafür, dass die Unternehmen aus einem Heer von zusätzlichen Arbeitskräften auswählen konnten, die zudem noch kostengünstig zu haben waren.

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Warum tun sich die Bundesländer so schwer, ihr Personal vernünftig zu bezahlen?

Seit die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse zum nachhaltigen Sparen zwingt, kürzen die Bundesländer überwiegend bei einem Posten, dem Personal. Speziell Beamte und Pensionäre stehen so in der konkreten Gefahr, einkommensmäßig abgehängt zu werden. Dabei bewegen sich die Steuereinnahmen auf einem Rekordniveau, obwohl der Staat nicht einmal alle Gelder einnimmt, die ihm zuständen, würde das Steuerrecht auf europäischer Ebene endlich harmonisiert.
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Werkdienst: Deutscher Qualifikationsrahmen ist keine Aufstiegsgarantie

Nicht nur die Arbeitsprozesse sind zu gestalten, auch der wirtschaftliche Erfolg sollte stimmen.

Seit der Europäische und in dessen Folge der Deutsche Qualifikationsrahmen die Gleichwertigkeit von Meisterprüfung und Bachelorabschluss festgestellt haben, streben die Angehörigen der Laufbahn des Werkdienstes die Überleitung in die Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes an. Dies ist durchaus verständlich und nachvollziehbar. Die Fachgruppe Werkdienst im BSBD hat deshalb eine Strategie entwickelt, die für alle Laufbahnangehörigen eine aufgaben- und leistungsangemessene Weiterentwicklung der Laufbahn anstrebt. Ein Laufbahnangehöriger hat allerdings den Versuch unternommen, seine Überleitung in die Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes gerichtlich einzuklagen und ist mit diesem Vorhaben gescheitert.

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Tarifeinheit: Bundestag verabschiedet umstrittenes Gesetz

Eine lange und kontroverse Debatte ging der Abstimmung voraus. Dabei wurde nochmals deutlich, dass sich die Bedenken gegen die Grundgesetzkonformität quer durch alle Fraktionen ziehen. Trotzdem nutzte die Große Koalition ihre Mehrheit, um das Gesetz zu verabschieden. Das Gesetz regelt, dass in einem Betrieb für eine Beschäftigtengruppe nur noch ein Tarifvertrag gelten soll, nämlich jener, den die größte Gewerkschaft abgeschlossen hat. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) betonte, dass damit das vor 2010 geltende Recht wiederhergestellt werde. Mit diesem bewährten Grundsatz sei das Land immer gut gefahren.