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Länger als sechs Monate müssen Arbeitnehmer in Deutschland rein rechnerisch für den Staat arbeiten.

Wie der Bund der Steuerzahler errechnet hat, haben Arbeitnehmer in Deutschland seit dem 01. Januar 2014 rein rechnerisch nur für den Staat gearbeitet. Brutto wird in Deutschland ganz ordentlich verdient. Schaut man allerdings auf die Nettogehälter, dann rangiert Deutschland im internationalen Vergleich gerade einmal im Mittelfeld. Die Abgabenlast ist kaum irgendwo höher als in Deutschland.

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Justizvollzugsschule NRW entlässt 270 Nachwuchskräfte in die Berufspraxis

In den Vollzugseinrichtungen des Landes werden sie bereits sehnsüchtig erwartet, um die durch altersbedingte Fluktuation entstandenen Personalengpässe zu beheben. Um sofort einsatzfähig zu sein, haben die Anwärterinnen und Anwärter in den vergangenen Monaten intensiv die theoretischen Grundlagen ihres neuen Berufes gebüffelt und im Rahmen der dualen Ausbildung die praktische Anwendung dieses Wissens erprobt. Damit sind sie auf das Berufsfeld Strafvollzug nahezu optimal vorbereitet. Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) entließ die Absolventen der Justizvollzugsschule mit einem guten Gefühl in die berufliche Praxis.

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NRW-Landtag: Schlagabtausch über Beamtenbesoldung

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) kündigte einen Gesetzentwurf zur Besoldung für die Zeit nach der Sommerpause an.

Düsseldorf. Gestern ging es im nordrhein-westfälischen Landtag hoch her. Gestritten wurde darüber, welche politischen Konsequenzen aus der Niederlage von Rot-Grün vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster zu ziehen sind. Die Regierung, die offensichtlich auf die jetzt eingetretene Situation nicht vorbereitet ist, kündigte eine Neuregelung für die Zeit nach der Sommerpause an. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft stellte zugleich klar, dass es für die unteren Besoldungsgruppen bis A 10 BBO bei der Erhöhung von insgesamt 5,6 Prozent für die Jahre 2013 und 2014 bleiben wird.

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Haushaltssperre: Finanzminister packt die finanzpolitische Keule aus

Nachdem das Besoldungsanpassungsgesetz vom Verfassungsgerichtshof kassiert worden ist, hat Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans (SPD) eoine Haushaltssperre verhängt.

Die gestrige Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster muss die rot-grüne Landesregierung offenbar auf dem falschen Fuß erwischt haben. Statt bereits im Vorfeld Alternativen zum Besoldungsanpassungsgesetz 2013/2014 zu entwickeln und Lösungen für den Fall des gerichtlichen Unterliegens zu erarbeiten, hat der Finanzminister jetzt zum finanzpolitischen Rundumschlag ausgeholt und mit sofortiger Wirkung eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 41 Landeshaushaltsordnung (LHO) verhängt. Dies ist kein konstruktiver Lösungsansatz, um das arg beschädigte Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen in diese Landesregierung wieder wachsen zu lassen.

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Besoldungsrunde 2013: Verfassungsgerichtshof kassiert rot-grünes Besoldungsanpassungsgesetz

Die NRW-Landeregierung hat das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst im letzten Jahr nur teilweise auf den Beamten- und Versorgungsbereich übertragen und damit rd. 710 Millionen Euro jährlich gespart. Es ging ihr darum, sich angesichts der einzuhaltenden Schuldenbremse finanzielle Spielräume für vorrangige politische Vorhaben zu verschaffen. Der Verfassungsgerichtshof zu Münster hat mit der heute verkündeten Entscheidung definitiv festgestellt, dass die Landesregierung mit ihrem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz gegen Verfassungsrecht verstoßen hat. Rund 170.000 Beamte, Richter und Versorgungsempfänger können jetzt die nachträgliche Anhebung ihrer Bezüge erwarten.

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Personalausstattung muss dem Aufgabenumfang entsprechen

Uwe Nelle-Cornelsen (li.) und Ulrich Biermann bereiten sich vor, die Auffassungen des BSBD in der Anhörung zu vertreten.

Anhörung im Landtag zu den Entwürfen der Landesregierung und der CDU-Landtagsfraktion für ein Landesstrafvollzugsgesetz

Die Landesregierung will als eines der letzten Bundesländer die mit der Föderalismusreform übertragene Gesetzgebungskompetenz nutzen, um ein eigenes Strafvollzugsgesetz zu erlassen und dieses an die aktuellen Anforderungen anpassen. In der am 25. Juni 2014 durchgeführten Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation wurde der Gesetzentwurf allgemein begrüßt.