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Dienstkleidung: Kommen Strickjacke und Dienstrangabzeichen?

Strickjacke

Nachdem Forderungen nach Dienstrangabzeichen und nach der Einführung einer Strickjacke als weiteres Ausstattungselement an die BSBD-Landesleitung herangetragen worden sind, haben wir die Administration mit dieser Problematik befasst und auch Justizminister Thomas Kutschaty um eine Sachprüfung gebeten.

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Wo bleibt die Fürsorgepflicht für Hinterbliebene von Kolleginnen und Kollegen?

BSBD-Chef Peter Brock

BSBD-Landesvorsitzender Peter Brock ist entsetzt über einen Vorgang, der sich derzeit in der Justizvollzugsanstalt Hagen abspielt. Im März 2013 ist ein 52-jähriger Kollege des allgemeinen Vollzugsdienstes verstorben. Ehefrau und Kinder verloren nicht nur einen geliebten Menschen, sondern auch den Ernährer der Familie. Sie müssen folglich die emotionalen und existenziellen Belastungen meistern, mit denen sie derzeit konfrontiert sind.

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Besoldungs- und Versorgungsanpassung - Widerspruch gegen Verfassungsbruch

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Durch die nur teilweise Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamten- und Versorgungsbereich begeht die Landesregierung nach Einschätzung namhafter Verfassungsrechtler einen eklatanten Verfassungsbruch. Der DBB NRW nimmt diesen Umstand zum Anlass, Musterklagen bei allen Verwaltungsgerichten des Landes einzureichen. Allen übrigen betroffenen Kolleginnen und Kollegen bietet der BSBD die Möglichkeit, Widerspruch gegen die nicht vollständige Übernahme bzw. vollständige Nichtübernahme des Tarifergebnisses einzulegen.

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Umfang der Sicherheitsüberprüfungen im Strafvollzug überprüfungsbedürftig!

Bürokratischer Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen!

Die Rechtsgrundlage für die sicherheitstechnische Überprüfung des Personals, das sicherheitsempfindliche Aufgaben wahrnehmen soll, bildet das Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Es verfolgt den Zweck, dass nur solche Personen Zugang zu geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten erhalten sollen, bei denen ein Sicherheitsrisiko ausgeschlossen werden kann. Diese Überprüfungen sind in der Regel alle 5 Jahre zu wiederholen. Nachdem Vollzugseinrichtungen durch den Justizminister 1995 zu lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen bestimmt worden sind, ist im Strafvollzug – anders als im Bereich der Polizei – eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung durchzuführen, die zunehmend Probleme aufwirft.