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Verhalten in Zeiten des Coronavirus!

Die Bundesorganisation und der Landesverband NRW des DBB Beamtenbund und Tarifunion haben dankenswerter Weise Informationen zu SARS-CoV-2 und die durch das Virus verursachte Erkrankung COVID-19 zusammengestellt. NĂĽtzliche Hinweise, welche Konsequenzen sich daraus fĂĽr Beamte und Angestellte ergeben, sind gleichfalls entwickelt worden.

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Coronavirus: Risken fĂĽr die NRW-Vollzugseinrichtungen konsequent reduzieren

Die Infektionsausbreitung nimmt in Deutschland von Tag zu Tag an Dynamik zu. Am Donnerstag erörterte die Kanzlerin mit den Regierungschefs der Bundesländer das weitere Vorgehen. Dem Vernehmen nach sollen die Diskussionen hitzig und lautstark geführt worden sein. Dies dürfte ein Indiz dafür sein, dass ein föderaler Staat für das konsequente Agieren in Zeiten einer Pandemie nicht über die effizienteste Organisationsstruktur verfügt.

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Coronavirus: Ernste Gefahr fĂĽr die Sicherheit und Ordnung im Vollzug?

SARS-CoV-2, gemeinhin Coronavirus genannt, verbreitet Angst und Schrecken unter den Menschen in ganz Europa. Menschen, die durch Richterspruch ihrer Freiheit beraubt sind, reagieren besonders sensibel und impulsiv, wenn es an der notwendigen Aufklärung und Information mangelt. Am Beispiel Italiens lässt sich ablesen, welche Komplikationen konkret auftreten können, wenn nicht beizeiten gegengesteuert und ein sachgerechtes Krisenmanagement aufgelegt wird.

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Wolfgang Römer erhält hohe Auszeichnung

Im Rahmen einer Feierstunde hat Wolfgang Römer heute aus der Hand von Minister der Justiz Peter Biesenbach das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland empfangen. Der Verdienstorden ist eine besondere Auszeichnung, die der Bundespräsident für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

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BVerfG: Allgemeines Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden. Jetzt ist es offiziell: Der Paragraf 217 des Strafgesetzbuches ist verfassungswidrig, urteilte das höchste deutsche Gericht heute. Diese Norm war erst 2015 geschaffen worden, um die geschäftsmäßige Sterbehilfe zu untersagen. Mit diesem Rechtsbereich tut sich unsere Gesellschaft seit langem sehr schwer. Wegen der Euthanasie während des Dritten Reiches wollte man offenbar jedes Risiko vermeiden und sprach sich bislang für ein sehr restriktives Vorgehen aus.

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Mit dem Rechtsschutz des BSBD erstrittenes Witwengeld bestandskräftig

Wir hatten kürzlich darüber berichtet, dass eine Kollegin vor dem Verwaltungsgericht Münster mit Hilfe des BSBD-Rechtsschutzes ihren Anspruch auf Witwengeld durchgesetzt hat, obwohl ihre Ehe kürzer als ein Jahr bestand. Für solche Ehen sieht das Versorgungsrecht Witwengeld nur vor, wenn die Vermutung einer Versorgungsehe überzeugend und glaubwürdig widerlegt werden kann. Zur Überzeugung des Münsteraner Verwaltungsgerichts war der Klägerin dieser Nachweis gelungen.