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BSBD fordert: Personennotrufgeräte flächendeckend einführen!

Die Anschaffung von Personennotrufgeräten ist mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden, deshalb war seitens der Administration überlegt worden, nicht alle Vollzugseinrichtungen mit dieser Technik auszustatten. Dieser Auffassung hat sich der BSBD von Anfang an widersetzt, weil wir die flächendeckende Ausstattung aller Vollzugseinrichtungen für zwingend halten.

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BSBD-Landesleitung bei der FDP

Die Landesleitung des BSBD-NRW mit Christian Mangen, MdL (FDP, 3. v.l.)

Die Landesleitung des BSBD-NRW stürzt sich in die für uns alle so wichtige Arbeit der Interessenvertretung und tritt bei der FDP mit folgenden Themen an:

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Ausstattung von Gefangenentransportfahrzeugen: Ein erster Schritt in die richtige Richtung

Gefangenentransporter beim Fahrsicherheitstraining

Auf Drängen des BSBD und insbesondere des Ortsverbandes Brackwede zeigt die Politik ein Einsehen.

Das Ministerium hatte, sehr zur Überraschung der jeweiligen Fahrdienste, Fahrzeuge ohne Beifahrerairbag bestellt und an die Anstalten ausliefern lassen. Jetzt ist ein erstes dieser „Fehlbestellungen“ nach Wolfsburg verbracht worden, um die Möglichkeiten und die Kosten einer Nachrüstung ermitteln zu lassen.

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JVA Kleve: Strafrechtliche Aufarbeitung des Todes von Amad A. ist abgeschlossen

Die Staatsanwaltschaft Kleve hat das Ermittlungsverfahren gegen sieben Polizisten und den Klever Anstaltsarzt zwischenzeitlich eingestellt. Ein strafrechtlich relevantes Verhalten war keinem der Beschuldigten nachzuweisen. Die Ermittlungen fanden in einem hitzigen politischen Klima statt und sind deshalb offenbar mit größter Akribie geführt worden. Amad A. war aufgrund einer Identitätsverwechslung festgenommen und der JVA Kleve zugeführt worden.

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Bundesgerichtshof urteilt: Freispruch für vollzugliche Entscheider

Der BGH Karlsruhe hat die vollzuglichen Entscheider freigesprochen und damit Sinn für Maß und Mitte bewiesen.

Landgericht Limburg überdehnt das Kausalitätsprinzip

Der Bundesgerichtshof hat heute sein Urteil in dem Verfahren 2 StR 557/18 verkündet und zwei rheinland-pfälzische Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Revision richtete sich gegen das Urteil des Landgerichts Limburg vom 7. Juni 2018 (5 KLs 3 Js 11612/16), durch das die beiden Kollegen zu jeweils neunmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt worden waren.