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Arbeitszeiterfassung: Hält die Stechuhr wieder Einzug in Behörden und Unternehmen?

Sie gilt als überholtes Relikt aus längst überwunden geglaubten Zeiten: die gute alte Stechuhr. Doch nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) könnte sie eine unverhoffte Renaissance erleben. Obwohl in Behörden und Unternehmen verstärkt auf eine Überwachung der Arbeitszeit verzichtet wird, ist jetzt höchstrichterlich entschieden worden, dass Arbeitgeber nach dem sogenannten „Stechuhr-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten verpflichtet sind. Auch der Vollzug muss seine Arbeitszeiterfassung wohl nachbessern.

Wegstreckenentschädigung soll lediglich befristet erhöht werden

DBB und BSBD NRW haben bereits darüber berichtet, dass die „normale" Wegstreckenentschädigung im Landesreisekostenrecht von 0,30 € auf 0,35 € je gefahrenenen Kilometer bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs befristet für die Zeit vom 1.1.2023 bis 31.12.2024 angehoben werden soll. Dies sieht der Referentenentwurf der Landesregierung so vor. Dieser Absicht haben wir nachdrücklich widersprochen und eine dauerhafte und angesichts der galoppierenden Inflation zumindest kostendeckende Anhebung des Auslagenersatzes angemahnt.

Sonder- und Wegerechte: Was lange währt…..!

Wir schrieben das Jahr 2016, als der BSBD NRW das nordrhein-westfälische Justizminiterium darauf aufmerksam machte, dass die Nutzung der Sonder- und Wegerechte durch den Fahrdienst des Vollzuges überfällig sei und durch die Nutzung gepanzerter Fahrzeuge bei Sondertransporten ein höheres Sicherheitsniveau für unsere Kolleginnen und Kollegen geschaffen werden müsse.

Bundesregierung fordert zum Maßhalten auf!!

Das Parlament geht jedoch leider nicht mit gutem Beispiel voran

Wir leben in schweren Zeiten, wer wollte es bestreiten. Die Pandemie, der Ãœberfall Russlands auf die Ukraine, die Inflation und die Kostenexplosion bei der Energie sind hohe Belastungen.

Sind moderne Autos ein Sicherheitsrisiko für Vollzugseinrichtungen?

Moderne Fahrzeuge sind heutzutage bereits mit so vielen technischen Details ausgestattet, dass sie auch für Spionagezwecke missbraucht werden können. Soeben hat sich die Berliner Polizei daher veranlasst gesehen, Fahrzeugen des Herstellers Tesla die Zufahrt zu Liegenschaften des Landeskriminalamtes und des Polizeipräsidiums zu untersagen. Alle anderen Polizeidienststellen sind angewiesen worden, Entscheidungen in eigener Zuständigkeit zu treffen.