Arbeitszeiterfassung: Hält die Stechuhr wieder Einzug in Behörden und Unternehmen?
Sie gilt als überholtes Relikt aus längst überwunden geglaubten Zeiten: die gute alte Stechuhr. Doch nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) könnte sie eine unverhoffte Renaissance erleben. Obwohl in Behörden und Unternehmen verstärkt auf eine Überwachung der Arbeitszeit verzichtet wird, ist jetzt höchstrichterlich entschieden worden, dass Arbeitgeber nach dem sogenannten „Stechuhr-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten verpflichtet sind. Auch der Vollzug muss seine Arbeitszeiterfassung wohl nachbessern.