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AK AVD: Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter den Bedingungen des Schichtdienstes

Arbeitskreis tagte in der JAA Düsseldorf

Nach kurzer Begrüßung wurde über die aktuelle Situation in der JAA Düsseldorf diskutiert. Hintergrund ist der Rücktritt von einigen Personalratsmitgliedern, u.a. auch der Rücktritt des Kollegen Schmitter. Hier wurden Alternativen zum Umgang mit der eingetretenen Situation entwickelt, die sicherstellen sollen, dass die Interessen der Kolleginnen und Kollegen auch künftig angemessen vertreten werden.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Das Thema wurde anschließend sehr intensiv besprochen. Vorab ist beiden Mitgliedern des Arbeitskreises AVD wichtig klarzustellen, dass bei den Überlegungen zum Thema "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" die Bedürfnisse des Dienstablaufs etwas stärker zurücktreten müssen gegenüber den Bedürfnissen von Familien und Alleinerziehenden. Die Arbeitsgruppe sieht die Chance, verkrustete Strukturen aufzubrechen und zu überdenken, um auch unter den Bedingungen des Schichtdienstes notwendige Veränderungen in den Blick zu nehmen. Familie, Frauen und werdende Eltern sollten mehr Beachtung und Wertschätzung erfahren. Es sollte normal sein, dass der Vollzug bei den Dienstabläufen Rücksicht genommen und diese Sonderbehandlung nicht als Privileg diskreditiert wird.

Zu diesem Themenschwerpunkt wurden folgende Vorschläge entwickelt:

  • Vorhandene Einrichtungen der Kinderbetreuung in der Nähe von Vollzugseinrichtungen sollten genutzt werden. Kooperationen mit Kindergärten, Kindertagesstätten und Ähnliches sind anzustreben. Zusammen mit diesen Einrichtungen sollten Angebote speziell für die Betreuung der Kinder von Schichtdienstleistenden geschaffen werden. Seitens des Justizvollzuges müsste allerdings die Bereitschaft bestehen, diese Angebote auch finanziell zu unterstützen.
  • Keine Gegenschicht bei Ehepartnern und Lebensgemeinschaften mit Kindern. Hier sollten immer die Bedürfnisse der Familie bei der dienstlichen Einteilung berücksichtigt werden.
  • Ausweitung der Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigungen. Hier sollten mehr Angebote zur Verfügung gestellt werden.
  • Familienfreundliche Schichten (z.B. Zwischenschichten, angepasste Tagesschichten etc.) sollten verstärkt angeboten werden, um die Betroffenen das Nebeneinander von Kindererziehung und Beruf zu ermöglichen.
  • Eine interne Betreuungsbörse könnte sich als hilfreich erweisen. Es gibt in vielen Einrichtungen (z.B. Krankenhäusern) bereits Kolleginnen und Kollegen, in denen diese selber oder der jeweilige Lebenspartner eine Art Tagesbetreuung übernehmen. Gleichsam als Nebeneffekt würde auch der Zusammenhalt der Belegschaft gestärkt, so dass eine positive Wirkung auf die alltägliche Zusammenarbeit erwartet werden darf.
  • Mehr Flexibilität bei Diensten zu besonderen Zeiten (Weihnachten, Ostern, etc.). Hier sollten Familien durchaus vorrangig bei der Freizeitgewährung berücksichtigt werden.
  • Organisieren von besonderen Festen (z.B. Sommerfest als Familienfest in Anstaltsnähe, Tag der offenen Tür etc.). Hintergrund ist auch hier die Förderung des Zusammenhalts und die Eröffnung der Möglichkeit, den Kindern etwas über den beruflichen Alltag von Vater und Mutter zu vermitteln.
  • Unterstützung während der Schwangerschaft, während der Phase der Geburt und danach. Mit der Kollegin sind Tätigkeits- und Aufgabenfelder zu besprechen, die auch während der Schwangerschaft wahrgenommen werden können. Hier sollten so wenig Tabus wie möglich aufgerichtet werden. Auch berufsfremde Verwendungen sollten ins Auge gefasst werden (z.B. Kollegin aus dem AVD in der Verwaltung einsetzen).
    Der Hintergrund ist hier, die Kollegin förderlich zu begleiten, um ihr ein Gefühl der Zugehörigkeit zu vermitteln. Offensive und transparente Beratung rund um die Schwangerschaft/Geburt (Erziehungszeiten, Erziehungsurlaub, Anträge, etc.) ist zu organisieren. Dadurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, Vorurteile abzubauen. Auch Frauen im Vollzug können eben schwanger werden. In diesem Fall ist Rücksichtnahme kein Privileg, sondern der Normalzustand, den die Frauen erwarten dürfen.
  • Auch muss gegenüber dem JM vehement gefordert werden, dass auch die Zeiten von u.a. Schwangerschaften personell durch befristete Einstellungen von Beschäftigten ausgeglichen werden müssen. Der Personalausgleich darf nicht erst nach der Niederkunft und den Mutterschutzfristen einsetzen. Hier sollten geeignete Beschäftigungsfelder mit der werdenden Mutter unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften in einem entspannten Klima erörtert werden können. Der angenehme Nebeneffekt wäre hier, dass durch diese Vorausplanung schon Beschäftigte in der alltäglichen Arbeit erprobt werden könnten, was bei der Befriedigung der Ersatzbedarfs für ausscheidende Kolleginnen und Kollegen Berücksichtigung finden könnte.

Uns ist klar, dass die Überlegungen nicht abschließend sein können und sollen.

Zur Vorausplanung für das Jahr 2015 werden die Tagungstermine 02.02.2015 und 04.05.2015 festgesetzt, wobei die Örtlichkeiten noch bekannt gegeben werden. Die weitere Terminplanung erfolgt dann nach dem Gewerkschaftstag durch die neugewählten Arbeitskreismitglieder.


R. Jentjens
Protokollführer