Ausschlussfrist
Als Ausschlussfrist (oder auch Verfallsfrist genannt) wird eine Frist bezeichnet, nach deren Ablauf Ansprüche, aber auch Rechte (auch Gestaltungsrechte) erlöschen bzw. untergehen; auch wenn der Anspruch entstanden ist.
Als Ausschlussfrist (oder auch Verfallsfrist genannt) wird eine Frist bezeichnet, nach deren Ablauf Ansprüche, aber auch Rechte (auch Gestaltungsrechte) erlöschen bzw. untergehen; auch wenn der Anspruch entstanden ist.