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Flächentarifvertrag

Gebunden an den Flächentarifvertrag sind die Arbeitgeber, die Mitglied eines Arbeitgeberverbandes sowie die Arbeitnehmer die ihn unterschrieben haben.

Flächentarifverträge ermöglichen die einheitliche Regelung von Arbeitsbedingungen (z. B. Entgelt oder Arbeitszeit).
Ein Flächentarifvertrag legt in einem bestimmten räumlichen Geltungsbereich, dem Tarifgebiet, für die Arbeitnehmer gleiche Mindestbedingungen fest. Durch diese Standardisierungen wird eine Lohnkonkurrenz verhindert. Da die Lohnanpassungen einheitlich erfolgen, genießt ein Flächentarifvertrag hohe Akzeptanz unter den Arbeitnehmern.
Während der Laufzeit des Tarifvertrages besteht eine Friedenspflicht, was die Planungssicherheit, erhöht. Da es zudem nicht erforderlich ist, eine Vielzahl von Einzeltarifverträgen abzuschließen, führt die Geld- und Zeitersparnis zu geringeren Regelungskosten. Weiterer Vorteil flächendeckender Tarifvereinbarungen ist, dass sich der Staat auf seine Rolle als Schlichter bei schweren Tarifkonflikten beschränken kann.
Das System der Flächentarifverträge hat sich in der Vergangenheit bei der Begründung gleicher Standards für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst bewährt und sichert in Zukunft die Einhaltung und Pflege dieser Standards ab.