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Höhergruppierung

Unter einer Höhergruppierung versteht man die Zuordnung von der bisherigen in eine höhere Entgeltgruppe, als Folge einer ausdrücklichen Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgelt- oder Vergütungsgruppe entspricht.

 

Die erreichte Entgeltstufe muss mindestens dem alten Entgelt entsprechen, jedoch mindestens die Zuordnung zu Stufe 2.
Liegt der Gehaltszuwachs dabei unter 55,46 € im Falle der Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. unter 27,74 € im Falle der Entgeltgruppen 1 bis 8, werden diese Beträge als Garantiebetrag an Stelle des Höhergruppierungsgewinns ausbezahlt.
Mit der neuen Eingruppierung beginnt nun die Wartezeit ("Erfahrungszeit") bis zur nächsten Stufe von vorne zu laufen. Sobald mit dem nächsten Stufenaufstieg der Garantiebetrag überschritten wird, erlischt dieser.
Die Zuordnung des Beschäftigten zu einer Vergütungsgruppe unterliegt der Nachprüfbarkeit durch die Arbeitsgerichte im Wege der Eingruppierungsfeststellungsklage.