Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten) unter 25 Jahren in einer Behörde.
Diese Personengruppe ist daher auch wahlberechtigt. Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung kann nur gewählt werden, wenn bereits ein Personalrat besteht.
Aufgaben der JAV
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet eng mit der Personalvertretung zusammen.
- Wahrnehmung der Belange der Auszubildenden
- Beantragung von Maßnahmen beim Betriebsrat oder der Personalvertretung (speziell zu Ausbildung, Übernahme, Gleichstellung von Männern und Frauen)
- Überwachung von Gesetzen, Vorschriften, Tarifverträgen usw.
- Anregungen der Auszubildenden an den Personalrat herantragen
- Integration ausländischer Auszubildender
- Probleme der Auszubildenden zu lösen
Rechte
- Teilnahme an Personalratssitzungen
- Teilnahme an Ausschusssitzungen des Personalrates
- Teilnahme an Besprechungen zwischen Personalrat und Arbeitgeber
- Durchführung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen
- Durchführung von Jugend- und Auszubildendenvertretungssitzungen
- Abhalten von Sprechstunden
- Teilnahme an erforderlichen Schulungen auf Kosten des Arbeitgebers
- Teilnahme an Einstellungsgesprächen
- Freistellungen von der arbeitsvertraglichen Pflicht zur Erledigung der Aufgaben als JAV Mitglied ohne Minderung des Arbeitsentgeltes oder einem Verlust der eingebrachten Arbeitszeit.