Tätigkeit
Die Tätigkeit, die der Beschäftigte aufgrund seines Arbeitsvertrages verrichtet, oder die ihm nicht nur vorübergehend zugewiesen wurde (Direktionsrecht), ist die Grundlage zur Bewertung und Eingruppierung.
Jede Tätigkeit eines Beschäftigten setzt sich aus mehreren Arbeitsvorgängen zusammen, jeder einzelne Arbeitsvorgang wird bewertet.
Für jeden Arbeitsvorgang ist das Tätigkeitsmerkmal zu ermitteln, dessen Anforderungen er erfüllt. Die für die einzelnen Arbeitsvorgänge, die derselben Vergütungsgruppe zuzuordnen sind, normalerweise aufzuwendenden Zeiten sind zusammenzurechnen. Wenn zeitlich mindestens die Hälfte oder das im Tätigkeitsmerkmal festgelegte sonstige Maß erreicht ist, folgt daraus, dass die Gesamttätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen dieser Vergütungsgruppe entspricht und der Beschäftigte in die Vergütungsgruppe eingruppiert ist.
Nicht zu bewerten, ist die Tätigkeit, die der Beschäftigte aus freien Stücken verrichtet oder die ihm unzulässiger Weise zugewiesen wurde.