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Tarifeinheitsgesetz: Bundestags-Gutachten bezweifelt Verfassungsmäßigkeit

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hegt erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf den Weg gebrachten Tarifeinheitsgesetzes. Das Gutachten, in Auftrag gegeben von der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen), kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz einen Eingriff in die kollektive Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes darstellt, wie Müller-Gemmeke gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“ (Ausgabe vom 10. Februar 2015) berichtete.

Dass dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge Arbeitskämpfe als unverhältnismäßig zu interpretieren seien, wenn sie den Abschluss eines Minderheitentarifvertrages bezwecken, hatte der dbb von Beginn an als verfassungswidrigen Eingriff in Streikrecht und Koalitionsfreiheit kritisiert, der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sehe das ebenfalls kritisch, bestätigte nun Müller-Gemmeke. Eingriffe in Grundrechte könnten den Autoren zufolge zwar möglich sein, aber nur, wenn sie gerechtfertigt seien. Das offizielle Ziel des Gesetzes, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern, reiche dafür nicht aus. Außerdem habe es weder eine bedeutende Zunahme von Arbeitskämpfen gegeben, seit das Bundesarbeitsgericht 2010 das Prinzip der Tarifeinheit in Betrieben modifiziert hat, noch sei der Betriebsfrieden zunehmend gefährdet, heiße es in dem Gutachten weiter. Die vom Gesetzgeber angeführte Ordnungsfunktion der gesetzlichen Tarifeinheit sei nicht genügend belegt und stelle keinen Grund für einen Eingriff in die Koalitionsfreiheit dar, urteilen laut Müller-Gemmeke die Gutachter. Auch die Betroffenheit Dritter bei Streiks im Bereich der Daseinsvorsorge könne dem Gutachten zufolge die gesetzliche Tarifeinheit nicht rechtfertigen.

(Quelle dbb nrw)