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Gitterzulage

Justizvollzugzulage nach § 51 LBesG NRW (»Gitterzulage«)


Am 01.07.2016 trat das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz in NRW inkraft.
Bis dahin erhielten Beamtinnen und Beamte in den betreffenden Dienststellen ab dem ersten Tag ihres Einsatzes die Zulage in Höhe von 95,53 EUR.

Seit dem 01.07.2016 wird diese Zulage – genau wie die Polizeizulage – gestaffelt gewährt:
Nach einer Dienstzeit von einem Jahr bei einer der betreffenden Dienststellen wird die Zulage in Höhe von 63,69 EUR gewährt und nach einer Dienstzeit von zwei Jahren erhöht sich der Betrag auf 127,38 EUR.

Beamtinnen und Beamte, die die Zulage am 30.06.2016 erhielten und ab dem 01.07.2016 noch keinen Anspruch auf den höheren Betrag hatten, erhielten – zusätzlich zu der Zulage mit dem geringeren Betrag – eine Ausgleichszulage in Höhe des Differenzbetrages zu den bisher gezahlten 95,53 EUR.