Seelsorge

Die Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten des Landes NRW bildet einen Teil der den Kirchen obliegenden allgemeinen Seelsorge. Ob im Rahmen eines Gestellungsvertrages oder als Landesbedienstete begleiten Pfarrerinnen und Pfarrer oder Diakoninnen und Diakone inhaftierte Männer und Frauen und die Bediensteten im Gefängniswesen.

Grundsätzlich haben sie die Pflichten und Rechte wie alle anderen Bediensteten. Zudem sind sie zur Wahrung des Beicht- und Seelsorgegeheimnisses und zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. In Fragen der Seelsorge liegt die Aufsicht bei den zuständigen Landeskirchen.

Entsprechend den Bestimmungen der jeweiligen Landeskirche halten die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Diakoninnen und Diakone Gottesdienste, Andachten und Bibelgespräche, vollziehen Amtshandlungen (Taufen, Trauungen, Beerdigungen), bieten Gruppenarbeiten an und unterrichten. In der Dienstordnung Seelsorge an den Justizvollzugsanstalten (DOJVA 510) wird die Dienstführung geregelt.

Nur ein kleiner Teil der Pfarrerinnen und Pfarrer oder der Diakoninnen und Diakone sind auf Grund ihrer Anstellungsträger im BSBD organisiert.