Medizinischer Dienst (Ärzte)

Die medizinische und suchtmedizinische Versorgung von Gefangenen ist ein Teil der Arbeit, darüber hinaus ist der Anstaltsarzt Ansprechpartner der Anstaltsleitung in sämtlichen medizinischen Angelegenheiten. Der Medizinische Dienst wird zu Fragen der Hygiene, der Betriebsmedizin, des Infektionsschutzes und bei Psychologisch/ Psychiatrisch auffälligen Gefangenen hinzugezogen. Er stellt die Haftfähigkeit und die Verhandlungsfähigkeit fest, beantwortet Anfragen, schreibt Stellungnahmen und medizinische Fachbeiträge.

Medizinischer Dienst (Krankenpflege)

Der Krankenpflegedienst teilt gemeinsam mit dem ärztlichen Dienst die Verantwortung für die gesundheitliche Betreuung aller Insassen in ihrer Einrichtung. Diese hohe Verantwortung und der erhöhte medizinische Bedarf innerhalb der Einrichtungen sollten angemessen anerkannt und honoriert werden.

Im Rahmen des BSBD NRW setzt sich die Fachschaft daher dafür ein, dass die einzelnen Positionen im Krankenpflegedienst angemessen bewertet werden. Das Ziel ist es, Verbesserungen für jeden Einzelnen im Krankenpflegedienst zu erreichen. Dies könnte beispielsweise die vollständige und gerechte Auszahlung von Zulagen für Krankenpflegekräfte umfassen (welches eines unserer vorausgegangenen Ziele war und nun erfolgreich umgesetzt wurde), sowie möglicherweise eine Neubewertung der Tätigkeit im Angestelltenverhältnis oder eine Anpassung der Besoldungsstufen im Beamtenstatus