Rechtsschutz

Als Mitglied des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Landesverband Nordrhein-Westfalen können Sie in der Regel unentgeltlichen Verbandsrechtsschutz über die Dienstleistungszentren (DLZ) des dbb erhalten. Ob und in welcher Form Ihnen Rechtsschutz gewährt werden kann, richtet sich nach den jeweiligen geltenden Regelungen der Satzung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Rahmenrechtsschutzordnung des dbb in der aktuellen Form. 

Grundsätzlich wird der Rechtsschutz nur in Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst gewährt.
Privatrechtliche Streitigkeiten sind daher ausgenommen.

Den Rechtsschutzantrag erhalten Sie in der Regel bei Ihrem Ortsverbandsvorsitzenden. Sollten dies im Einzelfall nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an den Rechtsschutzbeauftragten des BSBD NRW.


Um den Rechtsschutzantrag abschließend zu bearbeiten, bitten wir Sie alle in Verbindung mit dem Fall stehenden Unterlagen einzuscannen und an uns ebenfalls weiterzuleiten.
Eine von Ihnen persönlich erstellte Sachverhaltsschilderung rundet die Angelegenheit ab und erleichtert uns die Sachbearbeitung. Dies führt zu einer schnelleren Bearbeitung und ist vor allem bei Fristsachen hilfreich. 

Bitte senden Sie uns grundsätzlich keine anderen Formate als PDF oder WORD zu, da ansonsten Probleme mit der Lesbarkeit entstehen könnten, die sich negativ auf die Bearbeitung Ihres Antrages auswirken könnten.

Der Rechtsschutz wird nach abschließender Bewertung durch die Rechtsabteilung des dbb NRW grundsätzlich durch die Dienstleistungszentren des dbb durchgeführt.

Sollten Sie Fragen zum Thema Rechtsschutz haben, wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Ortsverbandsvorsitzenden oder den Rechtschutzbeauftragten des BSBD.