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Flucht aus der JVA Rheinbach: WDR setzt seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel!

Ende April war es einem zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder gelungen, sich in einer für einen externen Verwertungsbetrieb bestimmten Box mit Holzabfällen zu verstecken. Auf diesem Wege entkam er aus der Rheinbacher Vollzugseinrichtung. Bereits nach zwei Tagen konnte der Flüchtige in Köln wiederergriffen werden. Kurze Zeit später berichtete der WDR in Wort und Bild in großer Aufmachung, dass Bedienstete Fluchthilfe geleistet hätten und die Gefangenen im Übrigen mit Drogen, Handys und Alkohol versorgten. Der Sender stützte sich dabei auf die Aussagen eines ehemals in Rheinbach inhaftierten Betrügers. Der BSBD hat sich dagegen verwahrt, eine ganze Berufsgruppe auf derart schmaler Faktenbasis pauschal zu diffamieren.

StA Bonn stellt fest: Die Behauptungen des WDR-Informanten sind objektiv falsch

Die Ermittlungen der zuständigen Strafverfolgungsbehörde bestätigen nunmehr die Bedenken des BSBD. Eine Sprecherin der Bonner Staatsanwaltschaft erklärte, dass der geflohene Mörder keine Fluchthelfer gehabt habe. Weder Bedienstete noch Mithäftlinge seien an der Flucht beteiligt gewesen. Dies sei das Ergebnis der angestellten Recherchen.

Was auch immer die Motivation für die Falschaussage jenes Zeugen gewesen sein mag, dessen unglaublichen Behauptungen und Vorwürfen der WDR aufsaß, so wirft dieser Vorgang doch ein bezeichnendes Licht auf den Medienbetrieb insgesamt. Die WDR-Redakteure waren schnell bereit, einem mehrfach verurteilten Betrüger zu glauben. Über die Gründe, die hierfür ursächlich waren, lässt sich nur spekulieren. Aber man witterte wohl zum einen eine „gute Story“ und zum anderen war man wohl auch der Überzeugung, Strafvollzugsbediensteten seien solche Handlungen, wie sie ihr Informant behauptete, durchaus zuzutrauen.

Der WDR ist als Leitmedium zu besonderer Sorgfalt verpflichtet

Und damit beginnt das Problem. Die Medien nehmen ohne konstitutionelle Grundlage eine wichtige Kontrollfunktion in unserer Gesellschaft wahr. Diesem Anspruch können sie aber nur genügen, wenn sie es mit der journalistischen Sorgfaltspflicht sehr genau nehmen. Und die scheint im vorliegenden Fall auf der Strecke geblieben zu sein. Die WDR-Redakteure haben ihrem Sender damit offenkundig einen Bärendienst erwiesen.

Die Glaubwürdigkeit des WDR hat nicht unbeträchtlichen Schaden genommen und die Strafvollzugsbediensteten sind öffentlich als korrupt und pflichtvergessen dargestellt worden, obwohl sehr schnell die Haltlosigkeit dieser Vorwürfe durch die Staatsanwaltschaft Bonn festgestellt worden ist.

BSBD erwartet vom WDR eine Richtigstellung an prominenter Stelle im Programm

Das „zarte Pflänzchen der wahrheitsgetreuen Berichterstattung“ hat Schäden davongetragen. Das Ansehen der Strafvollzugsbediensteten ist durch den WDR in besorgniserregender Weise herabgewürdigt worden. In einer solchen Situation sollte es selbstverständlich sein, dass über die Richtigstellung der eigenen, aber fehlerbehafteten Informationen zumindest ebenso prominent in Wort und Bild berichtet wird wie bei deren erstmaliger Verbreitung. Der BSBD erwartet vom WDR daher nicht mehr und nicht weniger als die Wiederherstellung der beruflichen Integrität der Strafvollzugsbediensteten.

Foto im Beitrag © Teteline/ Fotolia.de