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Der nordrhein-westfälische Landtag hat heute das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz beschlossen.

Dienstrechtsmodernisierungsgesetz nimmt letzte parlamentarische Hürde

Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz ist heute in 2. Lesung vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedet worden. Daneben wurde auch der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen mit Mehrheit beschlossen, während ein Entschließungsantrag der CDU, mit dem die unverzügliche Realisierung der durch die Landesregierung vorgesehenen Verbesserungen gefordert wurde, keine parlamentarische Mehrheit fand.

Das Gesetz kann damit nach Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentin und Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt voraussichtlich zum angestrebten Zeitpunkt, dem 01. Juli 2016, in Kraft treten.

Damit kann die Ruhegehaltsfähigkeit der „Gitterzulage“ und deren Anhebung auf monatlich 127,38 Euro voraussichtlich ab 01. Juli 2016 wirksam werden. Für die Wiedereinführung der Jubiläumszulage muss zunächst die Rechtsgrundlage durch die Landesregierung geschaffen werden, damit künftig wieder

  • für 25-jähriges Dienstjubiläum    300 €,
  • für 40-jähriges Dienstjubiläum    450 € und
  • für 50-jähriges Dienstjubiläum    500 € gezahlt werden können.

Um den Dienstkleidungszuschuss von derzeit 20,45 € auf künftig 35,00 € monatlich anzuheben, ist die entsprechende Anpassung der Dienstkleidungsvorschrift der Justiz erforderlich. Es bleibt zu hoffen, dass die Landesregierung diese durch das Parlament mit ihrer Mehrheit beschlossenen Maßnahmen zeitnah realisieren und umsetzen wird.

Das heute verabschiedete Landesbesoldungsgesetz sieht in den §§ 48 und 91 die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der „Gitterzulage“ für alle Beamten und Versorgungsempfänger vor, wenn diese die Zulage zehn Jahre lang bezogen haben, weil sie zulagenberechtigt dienstlich verwendet worden sind. Gleichzeitig werden die Sicherheitszulagen auf dem Niveau der Polizeizulage vereinheitlicht, was der BSBD uneingeschränkt begrüßt. Er würdigt zugleich das Bemühen der Landesregierung um Fairness, weil auch die Versorgungsempfänger einbezogen werden.

Das Gesetzesvorhaben, mit dem die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen verbessert werden sollte, hat dieses Ziel deutlich verfehlt. Mit der schweren Hypothek der Kostenneutralität belastet, konnte es die hohen Erwartungen wohl auch gar nicht erfüllen. Nach der langen Beratungsdauer hätte dem öffentlichen Dienst ein Gesetzeswerk aus einem Guss mit tatsächlichen Innovationen gut zu Gesicht gestanden. Insoweit kann ein vorläufiges Fazit nur ernüchternd ausfallen.

BSBD-Chef Peter Brock hat wegen der bereits damals absehbaren Entwicklung ein Hauptaugenmerk bei der Sachverständigenanhörung am 07. März 2016 zur Dienstrechtsreform auf „Gitterzulage“, Dienstkleidung und Jubiläumszuwendung gelegt. Die seinerzeit vorgetragenen Argumente haben die Regierungsfraktionen offenbar überzeugt. In der heutigen Plenarsitzung betonte MdL Thomas Stotko (SPD) nachdrücklich, dass die Anregungen aus der Anhörung auf fruchtbaren Boden gefallen und in das Gesetzesvorhaben aufgenommen worden seien.

Die Strategie der kleinen Schritte hat sich für den BSBD als richtig erwiesen, weil nur so der Grundsatz der absoluten Kostenneutralität, den die Landesregierung jahrelang vehement verteidigte, aufgeweicht werden konnte. Im Hinblick auf die Dienstkleidung hätte sich der BSBD zwar eine gesetzliche Regelung im Beamtengesetz NRW gewünscht, sieht den jetzt gefundenen Kompromiss jedoch als Schritt in die richtige Richtung an.

Nachdem jahrelang befürchtet werden musste, die Dienstrechtsreform habe nicht nur Kostenneutralität, sondern auch finanzielle Verschlechterungen im Gefolge, können die Strafvollzugsbediensteten erst einmal aufatmen. Für die Kolleginnen und Kollegen ergeben sich durchaus beachtliche Verbesserungen. Der BSBD kann daher mit Fug und Recht behaupten, die Interessen der Kolleginnen und Kollegen sachgerecht und wirksam vertreten zu haben.

Die katastrophalen Meinungsumfragen der letzten Wochen werden sicher dazu beigetragen haben, dass speziell die SPD die Möglichkeit der Dienstrechtsreform genutzt hat, um bei den Kolleginnen und Kollegen Vertrauensbildung zu betreiben. In den letzten zehn Jahren ist viel Vertrauen verloren gegangen. Da bleibt zu hoffen, dass der jetzt eingeleitete Prozess von belastbarer Dauer sein möge.

BSBD-Chef Peter Brock erklärte in Düsseldorf: „Unsere Erwartungen haben wir während des Gesetzgebungsverfahrens deutlich zurückschrauben müssen. Dass jetzt Verbesserungen bei der Dienstkleidung, der „Gitterzulage“ und der Jubiläumszuwendung erreicht werden konnten, freut mich ganz besonders für die Kolleginnen und Kollegen, die so überaus engagiert und einsatzfreudig für unser aller Sicherheit in den Vollzugseinrichtungen des Landes ihren schweren Dienst verrichten. Wir haben eine Etappe erreicht. Es bleibt jedoch noch viel zu tun, bis wir eine aufgaben- und leistungsangemessene Besoldung für alle Laufbahnen des Vollzuges durchgesetzt haben. Ich bin allerdings guten Mutes, dass der BSBD zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen in dieser Hinsicht auch künftig erfolgreich sein wird!“

Friedhelm Sanker


Foto im Beitrag © Bernd Schälte / Landtag NRW