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Mit dem neuen Strafvollzugsgesetz strebt das Land NRW eine stärkere Opferorientierung und Intensivierung der Behandlung an.

Nadja Lüders (SPD) plädiert für mehr Personal im Strafvollzug

Noch unmittelbar vor der parlamentarischen Sommerpause hat die für den Bereich Recht zuständige stv. SPD-Fraktionsvorsitzende Nadja Lüders eine interessierte Öffentlichkeit über das Reformvorhaben „Strafvollzug“ informiert. Nach dem Willen der Landesregierung sollen Opfer von Straftaten in Nordrhein-Westfalen künftig besser geschützt und Delinquenten intensiver auf ihr späteres Leben in Freiheit vorbereitet werden. Nach Aussage von Nadja Lüders liegen hier die besonderen Schwerpunkte des von der rot-grünen Landesregierung erarbeiteten Entwurfs eines neuen Strafvollzugsgesetzes.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Opfer von Straftaten auf Antrag Informationen über Freigänge, sonstige Lockerungen oder die bevorstehende Entlassung des Täters erhalten. Für die Straftäter, so die stv. SPD-Fraktionschefin, seien eine individualisierte Behandlung und verstärkte Sozialtherapien vorgesehen, um Verhaltensänderungen zu bewirken. Außerdem solle die Regelbesuchszeit von derzeit einer Stunde auf zwei Stunden im Monat ausgedehnt werden. Hinsichtlich der Unterbringung werde eine umfangreiche Indikationslösung geschaffen, weil eine stringente Einführung des Prinzips der Einzelunterbringung baulich noch nicht umgesetzt werden könne.

Für die Strafvollzugsbediensteten sehr erfreulich war die Bestätigung der SPD-Spitzenpolitikerin, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen 135 neuen Stellen, die Kosten von voraussichtlich auf 4,8 Millionen Euro verursachen, tatsächlich geschaffen werden. Die Befürchtungen vieler Kolleginnen und Kollegen, die zusätzlichen Aufgaben des neuen Gesetzes könnten ihnen ohne entsprechenden Personalausgleich „aufs Auge gedrückt“ werden, sind damit erst einmal vom Tisch.

BSBD-Chef Peter Brock zeigte sich in Düsseldorf sehr erfreut über diese politische Festlegung der stv. SPD-Fraktionsvorsitzenden: „Zwar sieht der Gesetzentwurf keine auskömmliche Personalverstärkung für die neu zugewiesenen Aufgaben vor, doch ist es angesichts der ‚notorisch klammen‘ Landeskasse erfreulich, dass in dieser Hinsicht keine Abstriche an der geplanten Personalverstärkung vorgenommen werden. Dies ist schon einmal ein guter Anfang. Wenn Nordrhein-Westfalen sich wieder an die Spitze der Entwicklung im Strafvollzug setzen will, was im Interesse der Sicherheit der Allgemeinheit zu begrüßen wäre, dann muss auch Geld in die Hand genommen werden, um den Vollzug personell in die Lage zu versetzen, eine solche Qualitätssteigerung realisieren zu können.“


Foto im Beitrag © J. Winkens