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Anwärtersonderzuschlag bis Ende 2015 gesichert

Trotz der angespannten Haushaltslage hat sich der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Fortsetzung der Zahlung des Anwärtersonderzuschlages für die Laufbahnbewerber des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes für ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2015 einverstanden erklärt. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen erhalten damit für ein weiteres Jahr Planungssicherheit. In einer ersten Stellungnahme freute sich der BSBD-Vorsitzende Peter Brock über diese Entscheidung, kritisierte allerdings, dass die Zustimmung wiederum nur für ein Jahr gewährt worden sei.

Der Strafvollzug bemüht sich speziell um Zweitberufler, um deren berufliche Erfahrungen für ihre künftige Arbeit im Strafvollzug zu nutzen. Gerade auf diese Erfahrungen setzt der Strafvollzug bei der Wahrnehmung seines Behandlungsauftrages. Diese Personengruppe ist aber etwas älter als Schulabgänger und daher vielfach bereits in finanzielle Verpflichtungen eingebunden. Der Strafvollzug muss also finanzielle Rahmenbedingungen bieten, die es auch diesem Personenkreis erlaubt, eine qualifizierte Ausbildung im Strafvollzug zu absolvieren. Angesichts des demographischen Wandels ist es schwer genug, in ausreichendem Umfang geeignetes Personal zu finden. Um den jährlichen Ersatzbedarf in den beiden genannten Laufbahnen decken zu können, ist die weitere Gewährung des Anwärtersonderzuschlages unverzichtbar. Ansonsten wäre der Strafvollzug in der Konkurrenz mit der Privatwirtschaft chancenlos.

Der Sonderzuschlag wird auch künftig in Höhe von 50 Prozent des Anwärtergrundbetrages gezahlt. Nach Auffassung des BSBD ist der Anreiz eines "sicheren" Arbeitsplatzes künftig allein nicht mehr ausreichend, um junge Menschen für das Berufsfeld „Strafvollzug“ zu interessieren. Auch die finanziellen Rahmenbedingungen müssen stimmen, damit die Bewerber einen Berufswechsel wagen können, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Die Bundesrepublik befindet sich wirtschaftlich in einer starken Position. Die Privatwirtschaft kämpft deshalb mit lukrativen Perspektiven um qualifizierte Fachkräfte. Ohne die Gewährung des Anwärtersonderzuschlages könnte der Strafvollzug den jährlichen Ersatzbedarf mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr decken.

Mit dem erzielten Ergebnis zeigte sich BSBD-Chef Peter Brock zufrieden, er machte allerdings zugleich darauf aufmerksam, dass auch kleine gewerkschaftliche Erfolge keine Selbstläufer seien. Hierfür bedürfe es einer starken gewerkschaftlichen Interessenvertretung, damit die Belange von Berufsgruppenminderheit, wie wir sie im Strafvollzug antreffen, nicht übersehen würden. „Die Zeiten werden härter, dies hat uns die Landesregierung mit ihren ständigen Hinweisen auf die Schuldenbremse verdeutlicht. Wir werden näher zusammenrücken müssen, um unseren Interessen auch in Zukunft den gebotenen Nachdruck zu verleihen“, stellte Brock fest.

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