JVA Büren: Personal des privaten Sicherheitsdienstes freigestellt
Nachdem die JVA Büren aufgrund der Rechtsprechung des EuGH derzeit nicht für Zwecke der Abschiebehaft genutzt werden kann, sind in dieser Einrichtung gegenwärtig lediglich rd. 130 Strafgefangene untergebracht. Da es sich bei der Behandlung und sicheren Unterbringung von Strafgefangenen nach herrschender Rechtsauffassung um hoheitliche Aufgaben gemäß Artikel 33 des Grundgesetzes handelt, die der Staat mit eigenem Personal wahrzunehmen hat, besteht in Büren derzeit keine rechtliche Möglichkeit, die privaten Kräfte der Fa. Kötter weiter zu beschäftigen. Konsequenterweise hat Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) diese Kräfte mit sofortiger Wirkung freigestellt.
Die BSBD-Vertreter im Hauptpersonalrat hatten den Minister darüber informiert, dass die Beschäftigung der privaten Sicherheitskräfte für Aufgaben des originären Strafvollzuges rechtlich unzulässig sei. Mitte der 1990er Jahre sei die Zustimmung des HPR zur Beschäftigung von privaten Dienstleistern ausschließlich für den Bereich der Abschiebehaft erteilt worden. Seinerzeit war im Einigungsstellenverfahren der Einsatz Privater gebilligt worden, weil es sich bei der Abschiebehaft um keine originäre Aufgabe des Strafvollzuges handelt.
Für die JVA Büren sollte jetzt schnell Klarheit über deren künftige Verwendung geschaffen werden. Dem Vernehmen nach wird derzeit die Prüfung der Frage forciert, ob die JVA Büren künftig als zentrale Abschiebehafteinrichtung für mehrere Bundesländer genutzt werden kann. Angesichts der gegenwärtig erheblich steigenden Zahl von Aslybewerbern dürfte hier ein entsprechender Bedarf zu verorten sein. Seitens des Innenministeriums wurde insoweit lediglich verlautbart, eine Entscheidung werde „sobald wie möglich fallen“.
Für den BSBD machte dessen Vorsitzender Peter Brock deutlich, dass die Kolleginnen und Kollegen in Büren Anspruch auf eine zügige Entscheidung hätten, um ihre individuellen Lebensplanungen fortschreiben zu könnten. „Aber auch für das Land Nordrhein-Westfalen ist ein schnelles Handeln geboten, um die finanziellen Risiken für den Steuerzahler möglichst gering zu halten“, forderte der Gewerkschafter zu einer beschleunigten Klärung der Zukunft der JVA Büren auf. Falls die Einrichtung als zentrale Abschiebehaft genutzt werden würde, so Brock, bestünde vielleicht auch eine Verwendungsmöglichkeit für die jetzt freigestellten privaten Sicherheitskräfte.