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Die JVA Plötzensee war dieser Tage Schauplatz eines brutalen Übergriffs eines Inhaftierten auf eine Kollegin.

Berliner Kollegin brutal angegriffen und schwer verletzt

Strafvollzug ist gefahrengeneigte und risikobehaftete soziale Arbeit im Dienst unserer Gesellschaft. Wer wüsste dies besser als die Kolleginnen und Kollegen in den Vollzugseinrichtungen des Landes. Glücklicherweise bleiben Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit für die meisten eine theoretische Größe. An der Tagesordnung sind vielmehr subtilere Formen der Gewalt, von denen sich Straftäter mitunter Vorteile versprechen. Für eine Berliner Kollegin wurde dieser Tage allerdings schreckliche Wirklichkeit, wovor man im Strafvollzug durch eine angemessene Sicherheitsarchitektur geschützt sein sollte: Ein tätlicher Angriff durch einen Inhaftierten mit einem Messer.

Das Geschehen

Was war geschehen? Am vergangenen Freitag wurde die Kollegin durch einen Straftäter, der eine Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verbüßt, zu Boden gerissen und mit dem ihm überlassenen Tafelmesser angegriffen. Obwohl die Messerklinge aus ungehärtetem Stahl bestand und deshalb biegbar war, brachte der Straftäter der Beamtin erhebliche Verletzungen in Gesicht und im Rückbereich bei. Die Verletzungen sind derart schwerer Natur, dass die Kollegen zu Beginn der Woche nochmals einen operativen Eingriff über sich ergehen lassen musste.

In der konkreten Situation gelangt es der geistesgegenwärtigen Kollegin immerhin noch, einen Alarmknopf zu drücken. Dieser soll allerdings dem Vernehmen nach defekt gewesen sein, so dass selbst einen Alarmierung von weiteren Strafvollzugsbediensteten nicht mehr möglich war. Glücklicherweise kamen der 49-Jährigen Gefangene zu Hilfe, die den Angreifer überwältigten, wegzogen und in einen Haftraum verbrachten.

Die Ursachen

Nach der Aussage von Bediensteten war der 41-Jährige Angreifer bereits in der Vergangenheit immer wieder durch aggressives Verhalten aufgefallen, ohne dass darauf reagiert worden sei. Die Kollegin sei für etliche Häftlinge allein zuständig, ein Kollege nicht in der Nähe gewesen. Seitens des Berliner BSBD-Vorsitzenden Thomas Goiny wurde der eklatante Personalmangel in den Berliner Vollzugseinrichtungen als wesentliche Ursache dafür identifiziert, dass die Kollegin keine ausreichende Unterstützung durch Strafvollzugsbedienstete erhalten habe. Wenn die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen vom Wohlwollen der Inhaftierten abhänge, dann sei eine Grenze überschritten, die nicht hingenommen werden könne. Der Vorfall sei deshalb ein Armutszeugnis für die Berliner Justizverwaltung.

Für den BSBD-Bundesverband kritisierte dessen Vorsitzender Anton Bachl, dass dem Gesichtspunkt der sichtbaren Personalpräsenz in den Vollzugseinrichtungen zu wenig Bedeutung beigemessen werde. Eine für die Inhaftierten sichtbare Personalpräsenz wirke nach seiner Erfahrung präventiv-abschreckend. Wenn ein inhaftierter Straftäter jederzeit mit einer sofortigen Intervention seitens des Personals rechnen müsse, sei ein zunehmend gewaltfreies Verhalten auch einer schwierigen Klientel zu erwarten. Wenn es an Personal mangele, würden unkalkulierbare Risiken auf Kosten der Beschäftigten eingegangen.

Auch wenn Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) die Personalknappheit durchaus einräumt, glaubt die Justizverwaltung Berlin offenbar nicht, dass sich der Angriff auf die Kollegin mit mehr Personal hätte vermeiden lassen. Dies entbehrt nicht einer gewissen Logik, doch wenn ein Strafvollzugsbediensteter angegriffen wird, dann darf er sofortige Unterstützung durch die Institution erwarten. Gerade das Fehlen dieser Unterstützung hat in signifikanter Weise deutlich gemacht, dass die Eigensicherung der Strafvollzugsbediensteten ursächlich von einer ausreichenden Personalpräsenz abhängig ist, sollen solch traumatisierende Ereignisse künftig vermieden werden.

Die Konsequenzen

Im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen weist Berlin eine deutlich günstigere Personal-Gefangenen-Relation auf. Da erhebt sich die Frage: Könnte sich eine solche Attacke auch in nordrhein-westfälischen Vollzugseinrichtungen zutragen und wären wir sicherheitstechnisch so aufgestellt, dass ohne zeitliche Verzögerung Hilfe und Unterstützung geleistete werden könnte?

BSBD-Landeschef Peter Brock ist da eher skeptisch: „Das Land hat in den letzten Jahren gerade beim Personal des Strafvollzuges den Rotstift angesetzt und die Auffassung vertreten, bei rückläufigen Gefangenenzahlen sei eine schlanke Personalausstattung in den Vollzugseinrichtungen vertretbar. Das Berliner Vorkommnis führt uns jetzt unübersehbar vor Augen, dass wir der Eigensicherung größere Aufmerksamkeit widmen müssen. Nur wer sich in seinem ‚Job‘ sicher fühlen kann und darf, ist auch in der Lage, eine qualitativ hochwertige Arbeitsleistung zu erbringen. Dieses Gefühl der persönlichen Sicherheit entsteht aber nur, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen absolut sicher darauf verlassen können, dass Hilfe kommt, wenn Hilfe benötigt wird. In letzter Konsequenz bedeutet dies, dass in Vollzugseinrichtungen außerhalb der Einschlusszeiten eine personelle Reserve verfügbar sein muss, um auf alle denk- und erwartbaren Ereignisse offensiv reagieren zu können“.