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Drohnen entwickeln sich zu einer ernsten Gefahr für die Sicherheit von Vollzugseinrichtungen

Noch besteht kein einheitliches Meinungsbild, wie die bundesdeutschen Justizverwaltungen mit der potentiell von Drohnen ausgehenden Gefahr umgehen wollen, da hat Bremen sich als nunmehr erstes Bundesland entschlossen, die Initiative zu ergreifen. Bremen will den Luftraum über Vollzugsanstalten zu Sperrzonen für ferngelenkte Fluggeräte erklären, um erkennbare Risiken definitiv auszuschließen.

In den zurückliegenden Wochen und Monaten waren die Bremer Vollzugseinrichtungen wiederholt Ziel von Überflügen handelsüblicher Drohnen, mit denen unerlaubte Gegenstände und Substanzen geschmuggelt werden sollten. Dies hat die jetzt ergriffene Initiative befeuert.

Der Senat der Stadt hat den Gesetzentwurf der Justizverwaltung zur Einrichtung von Flugverbotszonen über Justizvollzugsanstalten am gestrigen Dienstag gebilligt und der Bremer Bürgerschaft zur Beratung und Verabschiedung zugeleitet. Nicht ohne Stolz verlautete aus der Justizbehörde, dass Bremen damit das erste Bundesland sei, das auf die von Drohnen ausgehenden Gefahren mit einer eigenständigen Strategie reagiere. Ob sich die Einrichtung von Flugverbotszonen bewährt und welche Möglichkeiten bei Zuwiderhandlungen ergriffen werden können, bleibt den Erfahrungen in der Praxis vorbehalten.

Immerhin verschließt Bremen nicht die Augen vor den absehbaren Möglichkeiten einer technischen Innovation. Auch in Nordrhein-Westfalen sollten deshalb Strategien entwickelt werden, mit denen absehbaren Risiken wirksam begegnet werden kann.

Friedhelm Sanker 

Das Bild im Beitrag stammt von Oleksandr Delyk/fotolia.de