Bundesgerichtshof urteilt: Freispruch für vollzugliche Entscheider
Landgericht Limburg überdehnt das Kausalitätsprinzip
Der Bundesgerichtshof hat heute sein Urteil in dem Verfahren 2 StR 557/18 verkündet und zwei rheinland-pfälzische Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Revision richtete sich gegen das Urteil des Landgerichts Limburg vom 7. Juni 2018 (5 KLs 3 Js 11612/16), durch das die beiden Kollegen zu jeweils neunmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt worden waren.