JM sieht keine Chance fĂŒr die Anhebung des AnwĂ€rtersonderzuschlages
Im Juni 2017 hatte der BSBD wegen zu geringer Bewerberzahlen und dem gleichzeitigen Erfordernis, möglichst zeitnah Personal fĂŒr den Abbau der derzeitigen PersonallĂŒcke zu rekrutieren, angeregt, den AnwĂ€rtersonderzuschlag fĂŒr die Laufbahnen des allgemeinen Vollzugs- und des Werkdienstes moderat anzuheben. Diesen Weg will das Ministerium der Justiz NRW augenscheinlich nicht mitgehen.