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Anwärtersonderzuschlag: Zahlung für den Einstellungsjahrgang 2018 gesichert

Der Anwärtersonderzuschlag ist für die Laufbahnen des allgemeinen Vollzugs- und Werkdienstes für die Lehrgänge des Einstellungsjahrganges 2018 gesichert.

Der BSBD hat sich auch in diesem Jahr für die Zahlung von Anwärtersonderzuschlägen für die Laufbahnen des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes eingesetzt und zudem deren moderate Anhebung gefordert. Dem Vollzug fällt es ohne einen solchen finanziellen Anreiz zunehmend schwer, eine ausreichende Zahl von geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern für ein berufliches Engagement im Strafvollzug zu interessieren.

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Was machen eigentlich die Sonderrechte im Straßenverkehr für Gefangenentransporte?

JM scheitert bislang an der Schulung der Fahrzeugführer.

Der BSBD hatte bereits Mitte letzten Jahres über einen Erlass-Entwurf des Justizministeriums berichtet, der diese Rechte auch für Gefangenentransporte öffnen sollte. Sowohl Justiz- als auch Innenministerium hatten auf Drängen des BSBD ihr Einverständnis erklärt. Der Erlass-Entwurf regelte die Bedingungen für die Nutzung der Sonder- und Wegerechte endgültig.

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Loyalität ist keine Einbahnstraße

Im Strafvollzug sind die Kolleginnen und Kollegen auf die Rückendeckung ihrer Vorgesetzten angewiesen.

Mit großer Sorge betrachtet der BSBD derzeit eine Entwicklung, die sich in zurückliegender Zeit häuft: Das Ansteigen von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen Kolleginnen und Kollegen, die auf Anzeigen und Hinweisen der jeweiligen Dienstvorgesetzten beruhen. Welche Ursachen dieses Phänomen hat, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Sie trägt allerdings viel Verunsicherung in die Vollzugseinrichtungen des Landes.

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Ministergespräch: Drängende Probleme des NRW-Vollzuges diskutiert

Justizminister Peter Biesenbach (Mi.) erörterte drängende Probleme des Vollzuges mit Vertretern der BSBD-Landesleitung. Im Bild von links: Die stv. Landesvorsitzenden Ulrich Biermann und Horst Butschinek sowie Landesvorsitzender Peter Brock und Dr. Oliver Streckert vom Pressereferat des Ministeriums.

In der vergangenen Woche trafen erstmals Vertreter der BSBD-Landesleitung mit dem neuen Minister der Justiz Peter Biesenbach zusammen. Im Rahmen des zweistündigen Meinungsaustausches wurden die aktuellen Herausforderungen, mit denen sich der Vollzug gegenwärtig konfrontiert sieht, eingehend erörtert. Der Minister erläuterte, dass er die auch seitens des BSBD wiederholt angemahnten Schwierigkeiten bei der Personalausstattung und der teilweise maroden Infrastruktur mit Priorität zu lösen gedenke.

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Macht die SPD ernst mit dem Ausstieg aus dem System der Beihilfe?

Das Beihilfesystem des öffentlichen Dienstes ist für den Transfer des medizinischen Fortschritts in das Angebot der Krankenversicherungen unverzichtbar.

Die SPD lässt keinen Zweifel daran, dass sie in einer Bürgerversicherung die beste Möglichkeit sieht, die gesundheitlichen Risiken der Bürgerinnen und Bürger aufzufangen. In ihrem Wahlprogramm macht sie diese Überzeugung deutlich und stellt fest, dass künftig auch Beamtinnen und Beamten in eine zu schaffende Bürgerversicherung aufgenommen werden sollen. Hierfür soll ein beihilfefähiger Tarif geschaffen werden.

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JM sieht keine Chance für die Anhebung des Anwärtersonderzuschlages

Symbolbild; Abt. IV des Ministeriums sieht einen Vorstoß zur Anhebung der Anwärtersonderzuschläge als aussichtslos an.

Im Juni 2017 hatte der BSBD wegen zu geringer Bewerberzahlen und dem gleichzeitigen Erfordernis, möglichst zeitnah Personal für den Abbau der derzeitigen Personallücke zu rekrutieren, angeregt, den Anwärtersonderzuschlag für die Laufbahnen des allgemeinen Vollzugs- und des Werkdienstes moderat anzuheben. Diesen Weg will das Ministerium der Justiz NRW augenscheinlich nicht mitgehen.