Strafvollzug in der Realitätsfalle – Wenn die Wünsche die Möglichkeiten übersteigen
Seit der Föderalismusreform im Jahre 2006 konkurrieren die Bundesländer nicht nur bei der Ausgestaltung des Strafvollzuges, sondern auch im Bereich der Gesetzgebung. Jene Bundesländer, die sich an einer jeweils eigenen Gesetzgebung versuchten, hatten überwiegend den Anspruch, einen möglichst liberalen, dabei aber wirksamen Vollzug zu realisieren. In welche Schwierigkeiten man dabei geraten kann, belegt jetzt das Beispiel des Landes Schleswig-Holstein.