Anwärtersonderzuschläge für den Einstellungsjahrgang 2024 gesichert!
Die Nachwuchsgewinnung für den Vollzug gestaltet sich seit Jahren überaus herausfordernd. Die Einstellungsbehörden haben die Erfahrung machen müssen, dass die Personalakquise noch so kreativ arrangiert werden kann, doch ohne eine attraktive Entlohnung bleiben viele Stellen unbesetzt. Der BSBD NRW ist deshalb seit langem bemüht, die finanzielle Vergütung der Nachwuchskräfte der Laufbahnen des Allgemeinen Vollzugs- und des Werkdienstes durch volle Ausschöpfung der Anwärtersonderzuschläge nachhaltig zu verbessern.