Zusätzlicher Sonderurlaub für die Kinderbetreuung
Das Landeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Sonderurlaub für die Kinderbetreuung entsprechend der Bundesregelung auszuweiten. Die Familien leiden unter dem aktuellen Shutdown in besonderer Weise. Die Anforderungen des Berufes mit der Kinderbetreuung einigermaßen in Einklang zu bringen, wird immer schwieriger. BSBD und DBB haben deshalb nachdrücklich darauf gedrängt, die Bundesregelungen auch für Nordrhein-Westfalen zu übernehmen. Die Landesregierung greift diese Forderung jetzt auf.