Bundesgerichtshof entscheidet über die Revision von zwei Strafvollzugsbediensteten
Die Hauptverhandlung im Verfahren gegen zwei Strafvollzugsbedienstete (2 StR 557/18) hat der Bundesgerichtshof nunmehr verbindlich auf den 25. September 2019 um 10.30 Uhr terminiert. An diesem Tag wird die Aufmerksamkeit vieler Strafvollzugsbediensteter auf den Ausgang dieses Verfahrens gerichtet sein. Von dem Verfahren wird die künftige Lockerungspraxis in den bundesdeutschen Vollzugseinrichtungen maßgeblich beeinflusst werden.