Verfassungsgericht kassiert pauschale Erhebung von Betriebs- und Stromkosten im Strafvollzug
Mit seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 16. Mai 2018 ( 2 BvR 635/17 ) hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Gerichte gegen das grundgesetzlich geschützte Recht auf effektiven Rechtsschutz verstoßen, wenn sie die Erhebung von Kostenpauschalen in Vollzugseinrichtungen ungeprüft stützten. Ein effektiver Rechtschutz und eine wirksame gerichtliche Überprüfung müssten folglich zwingend auf einer zureichenden Sachverhaltsaufklärung beruhen.