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Bundesgerichtshof in Karlsruhe „kassiert“ Freispruch im „Shariah-police“-Verfahren

In dieser Aufmachung waren die Angeklagten im September 2014 durch Wuppertal gezogen.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat heute auf Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 21.11.2016 aufgehoben. Durch das Landgericht waren sieben Angeklagte vom Vorwurf freigesprochen worden, gegen das Uniformverbot (§ 3 Abs. 1, § 28 des Versammlungsgesetzes) verstoßen bzw. zu dem Verstoß Beihilfe geleistet zu haben.

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NRW-Finanzminister erwartet günstigeren Haushaltsabschluss für 2017

Da hat der Finanzminister gut lachen: Zwar liegt der endgültige Haushaltsabschluss für das Jahr 2017 noch gar nicht vor, doch lässt sich bereits jetzt absehen, dass in erheblichem Umfang Haushaltsmittel eingespart werden konnten. Diese Minderausgaben sollen nach Aussage von Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) dafür verwendet werden, die Zuweisung zum Pensionsfonds der Beamten deutlich aufzustocken, die Kommunen zu entlasten und die Verschuldung des Landes zu senken.

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Beantragung der Beihilfe soll digitalisiert werden

Ab dem 2. Quartal 2018 soll die Beihilfenbeantragung mit weniger Aufwand elektronisch möglich sein.

Seit Jahren fordern Gewerkschaften und private Krankenkassen die Digitalisierung der Beihilfebeantragung. Es wird höchste Zeit, dass sich in dieser Hinsicht etwas tut. Und tatsächlich zeichnet sich jetzt in diesem Bereich Bewegung ab. Aus der Finanzverwaltung des Landes verlautet, dass ab dem 2. Quartal 2018 eine Foto-App für Android- und Apple-Geräte zur Verfügung gestellt werden soll.

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JVA Iserlohn: Mutmaßlicher islamistischer Gefährder verbrüht zwei Kollegen mit kochend heißem Wasser

Die Verfügbarkeit lediglich eines Funkgerätes reicht nach Einschätzung des BSBD nicht aus, um die notwendige Eigensicherung zu gewährleisten.

Der BSBD warnt seit langem, dass sich das Risiko für Strafvollzugsbedienstete bei der Wahrnehmung ihrer Dienstpflichten durch die Veränderung der Gefangenenklientel nachhaltig erhöht hat und dieser Umstand zu Konsequenzen sowohl im Hinblick auf die Personalausstattung als auch zur Verbesserung des Eigenschutzes und der technischen Ausstattung führen muss. Im konkreten Iserlohner Fall hatten zwei Kollegen den Auftrag, den islamistischen Gefährder beim Landgericht Dortmund vorzuführen.

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Grüße zum Jahreswechsel

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Im abgelaufenen Jahr haben wir einen Vorgeschmack darauf bekommen, in welche Richtung sich der Strafvollzug künftig entwickeln könnte. Die Zahl islamistischer Gefährder in den Einrichtungen steigt ebenso wie die Zahl von Straftätern nichtdeutscher Herkunft. Ein Strafvollzug, der auf Verhaltensänderung ausgelegt ist, hat es da schwer, seine Gestaltungsprinzipien zur Geltung zu bringen.